Wohngruppe 1
Märschendorfer Straße 34, 49393 Lohne
• Wohnfläche ca. 280 qm
• sechs große Einzelzimmerein
• Wohn- und Kaminzimmer
• zwei Wohnküchen
• zwei sanitäre Räume
• ein Gäste-WC
• ein Gästezimmer
• einen Hauswirtschaftsraum
• Keller
• Garten und Hofanlage
• 6 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 15 Jahren
• 1 Sozialpädagogin: 1,0 Stelle
• 1 Erzieherin: 1,0 Stelle
• 1 Erzieher: 1,0 Stelle
• 1 Erzieherin / Fachwirtin: 0,5 Stelle
• 1 Hauswirtschaftskraft: 0,5 Stelle
• Leitung: 0,2 Stelle
• Kinder ab dem Schulalter
• Wille zur Selbstständigkeit
• Freiwilligkeit und die Bereitschaft,
sich in das Gruppenleben zu integrieren
Die Mitarbeiter sind sowohl im Schichtdienst als auch im gruppenübergreifenden Dienst tätig. Zusätzlich ist eine pädagogische Teilzeitkraft – eine Erzieherin – in der Einrichtung beschäftigt.
Wohngruppe 2
Römannskamp 16, 49393 Lohne
• Wohnfläche ca. 240 qm
• sechs große Einzelzimmer
• ein Wohn- und Kaminzimmer
• eine große Wohnküchen
• zwei sanitäre Räume / Bäder
• zwei Gäste-WC
• ein Bereitschaftszimmer
• einen Hauswirtschaftsraum
• große Terrasse
• Garten mit Hofanlage
• 6 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 15 Jahren
• eine Erzieherin mit Zusatzausbildung
• eine Erzieherin: 1,0 Stelle
• ein Erzieher: 1,0 Stelle
• eine Erzieherin /
Fachwirtin: 0,5 Stelle
• eine Hauswirtschaftskraft:
0,5 Stelle
• Leitung: 0,2 Stelle
• Kinder ab ca. zehn Jahren
Es befindet sich auf dem selbigen Grundstück ein Einfamilienhaus – Dienstwohnung – das von einer Erzieherin (Gruppenleitung) und ihrer Familie bewohnt ist. Sie steht im Notfall kurzfristig für die Wohngruppe da.
Wohngruppe 3
Bruchweg 17, 49393 Lohne
• Wohnfläche ca. 330 qm
• fünf Einzelzimmer
(durchschnittlich 12 qm)
• ein Wohnzimmer
• ein Küche
• zwei Bäder
• zwei Abstellräume
• eine Terrasse mit Garten
• 4 Jugendliche im Alter von
16 bis 17 Jahren
• Leitung: 0,1 Stelle
• Sozialpädagoge: 0,4 Stelle
• Erzieherin: 0,5 Stelle
• Erzieherin: 0,5 Stelle
• Kinder ab 16 Jahren
Die Wohngruppe bietet eine „Rund um die Uhr"-Betreuung für die Jugendliche an. Im Nebengebäude lebt der Heimleiter Herr Thobe (Dipl.- Sozialpädagoge) mit seiner Frau (Erzieherin).
Wohngruppe 4
Fähenweg 6, 49393 Lohne
• Wohnfläche ca. 240 qm
• drei Einzelzimmer
• ein Wohnzimmer
• eine Wohnküche
• ein Badezimmer
• ein Gäste-WC
• eine Hofanlage
• 2 Jugendliche bzw. junge Erwachsene im Alter von
17 bis 18 Jahren
• eine Erzieherin: 1,0 Stelle
• Leitung: 0,1 Stelle
• Vertretungsmöglichkeiten sind gegeben
• Jugendliche bzw. junge Erwachsene
ab ca. 17 bis 18 Jahren
Im unteren Teil des Hauses lebt eine Fachkraft mit ihrer Familie. In dieser Wohnung werden die Jugendamts – und Elterngespräche durchgeführt, auch der Garten wird von den Jugendlichen mitbenutzt.
Wohngruppe 5
Märschendorfer Str. 40, 49393 Lohne
• drei große Einzelzimmer
• ein Wohnzimmer
• eine Wohnküche
• ein Badezimmer
• ein Gäste-WC
• ein Hauswirtschaftsraum
• junge Erwachsene im Alter ab 18 Jahren
–
• Nachbetreuung von jungen Erwachsenen
Die Oberwohnung wird von jungen Erwachsenen mit einem eigenem Miet- / Nachbetreuungsvertrag bewohnt. Die untere Wohnung wird von einer Erzieherin (stellv. Wohngruppenleitung) mit ihrer Familie bewohnt.
Alle Häuser haben eine Möglichkeit der Inobhutnahme!
• Kinder und Jugendliche beider Geschlechter
• ganztägige Betreuung
• Halbtagsbetreuung
• Begleitung zur Selbstständigkeit
• Stärkere geistige und / oder körperliche Behinderung
• Alkohol- und / oder Drogenabhängigkeit
Die wesentlichen Instrumente der Qualitätsentwicklung und der Qualitätssicherung sind Beratung und Anleitung, Fortbildungen sowie eine systematische Dokumentation der Entwicklung des Kindes bzw. Jugendlichen. Außerdem werden von allen Teamsitzungen Protokolle angefertigt, die einen Überblick über die Systematik der Arbeit geben.
In der Regel werden alle Kinder und Jugendliche ab dem Schulalter mit Verhaltensauffälligkeiten und psychiatrischen Störungsbildern aufgenommen.
In unserem Pflegesatz sind alle Grundleistungen nach der Rahmenvereinbarung (§ 78 f) des Niedersächsischen Landesjugendamtes enthalten
Im Einzelfall werden nach dem Individualprinzip erbracht:
• Taschengeld
• Familienheimfahrten
• Erstausstattung der Bekleidung nach Bedarf
• Diagnostik / Therapeutische Leistungen – bei speziellen Fragestellungen z.B. genauere Untersuchungen von Teilleistungsschwächenmit der Ableitung einer differenzierten Therapie oder schweren neurotischen Störungen werden externe klinische Psychologen hinzugezogen (Kinder- und Jugendklinik Neuenkirchen)
• Unterstützung und Begleitung
• Gewaltfreiheit
• körperliche und seelische Unversehrtheit
• Religionsfreiheit
• Schule und Bildung
• Nutzung von Medien
• Privatsphäre
• Taschengeld
• Eigentum
• Zuverlässigkeit
• Beziehung
• ein gutes Gefühl
• Umgang miteinander
• Freunde und Kontakte
• Freizeit
• freie Meinungsäußerung
• Mitbestimmung und Mitwirkung
• Hilfeplanungsgespräche
• die Möglichkeit, sich zu beschweren
Im Rahmen einiger Gesprächsrunden haben wir mit unseren zu betreuenden Kindern und Jugendlichen einen Rechtekatalog verbindlich erarbeitet. Die Ergebnisse wurden verschriftlicht und erfuhren dann eine verbindliche Zustimmung von allen betreuten jungen Menschen und allen Mitarbeitenden der Wohngruppe Thobe.
Alle aktuell betreuten und zukünftig aufzunehmenden jungen Menschen kennen den Kinderrechtekatalog, der offen in jedem Haus ausgehängt ist. Auf der Basis dieser formulierten Kinderrechte erfolgt die individuelle pädagogische Arbeit mit jedem einzelnen jungen Menschen sowie die Arbeit im Kontext des jeweiligen Hauses.
Wir haben strukturelle Rahmenbedingungen, im Sinne von Personal- und Organisationsentwicklung in unserer Einrichtung geschaffen, die es möglich machen aktiv Prozesse der Veränderung, von Mitbestimmung, Wertschätzung und Offenheit zu gestalten. Wir folgen dem idealtypischen Modell der „lernenden Organisation“ und praktizieren einen situativ demokratischen Führungsstil.
Beteiligungsprozesse mit Kindern und Jugendlichen können nur dann erfolgreich implementiert und nachhaltig gestaltet werden, wenn eine entsprechende Kultur in den Einrichtungen gelebt wird. Für unsere Organisation bedeutet es, dass
• Entscheidungskompetenzen auf die handelnden Mitarbeiter/innen delegiert sind,
• eine Kultur der „Fehlerfreundlichkeit“ entsteht,
• Beschwerden begrüßt und als Möglichkeit der Verbesserung gesehen werden,
• Mitarbeitende der Leitung das System aktivieren, stützen und „am Leben erhalten“.
Im Alltag gibt es bei uns umfassende Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten die wir in vielfältiger Weise gestalten. Dies geschieht durch einen sogenannten Kummerkasten. Hier können die zu betreuenden Kinder- und Jugendlichen ihre Sorgen, Wünsche und Beschwerden anonym äußern. Außerdem wurde für jede Gruppe ein sogenannter Gruppensprecher von den Kindern und Jugendlichen gewählt. Dieser ist für die Gruppe Hauptansprechpartner, der die Wünsche und Bedürfnisse der jeweiligen Gruppe vertritt. Außerdem wurde in jedem Haus der Wohngruppe Thobe ein sogenannter Vertrauens- betreuer von den zu Betreuenden gewählt. Dieser hat die Aufgabe sich mit dem jeweiligen Gruppensprecher des selben Hauses über die aktuellen Themen der Gruppe auszutauschen.
• der Gestaltung des Tagesablaufs
• der Durchführung von Freizeitaktivitäten
• der Verwendung des Verfügungsetats der Gruppe
• der Zimmergestaltung (eigenes Zimmer) und der Gruppenräume
• Einkauf von Bekleidung und persönlichen Gegenständen
• der Klärung bei Konflikten zwischen Kindern und Jugendliche (nur Beteiligte)
• der Gestaltung von Handlungsplänen (Ausgehend von der Hilfeplanung)
• der hauswirtschaftlichen Arbeiten und Arbeiten im Garten (Ämterplan)
• der Gestaltung des Speiseplanes
• regelmäßige Eltern- bzw. Familiengespräche
• Qualitätsentwicklungsgespräche mit örtlich zuständigen Jugendamt und weiteren Mitarbeitenden der belegenden Jugendämter
Die Umsetzung des Beteiligungskonzeptes (Methoden, Prozesse und Ergebnisse) wird kontinuierlich überprüft. Es erfolgt eine fortlaufende Anpassung, wenn sich die Ablauforganisation oder inhaltliche Schwerpunkte und Sichtweisen verändern.